Nutzungsregeln für die Gelände/Gebäude oder Material des RSV
Grudsätzlich gelten die RSV-Satzung, die Abteilungsordnungen, Gebäude-/Bootshausordnung, Geländepläne und Gebührenordnungen (Link: Ordnungen der Kanuabteilung) ergänzt um folgende Inhalte.
Der Nutzende wurde über diese Regeln vorab informiert und akzeptiert diese durch die Anfrage und Nutzung.
Eine Nutzung ist erst nach schriftlicher Bestätigung gestattet.
Absagen müssen nicht begründet werden, Vereinsangebote und -veranstaltungen haben jederzeit Vorrang.
Jegliche Nutzung auf eigene Gefahr und Haftung.
Übernachtung auf dem Gelände der RSV-Kanuabteilung
Die Sportausübung muss zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt möglich sein. Das Vereinsgelände und Bootshaus sind für unsere Mitglieder durchgehend nutzbar zu halten.
Ein Abstellen von Wohnmobil / Wohnwagen / KFZ und der Aufbau von Zelten ist nur in den laut Bootshausordnung und dem Geländeplan definierten Flächen gestattet.
Entstandene Schäden oder Beschädigungen während der Nutzungsdauer sind bei den Fachwart:innen Gästebetreuung eigenständig anzugeigen. Beim Verlassen ist das Gelände wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Veranstaltungen/Feiern Gelände der RSV-Kanuabteilung
Die Sportausübung muss zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt möglich sein. Das Vereinsgelände und Bootshaus sind für unsere Mitglieder durchgehend nutzbar zu halten. Eine Befahrung des Geländes mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Der Geländeplan ist zu beachten und die Vereinsflächen sind jederzeit freizuhalten.
Der Getränkekühlschrank hinter dem Tresen ist nicht für private Speisen und Getränke zu nutzen. Die Nutzung der Getränke des Vereins ist nicht gestattet. Umgestelltes/Umgeräumtes Mobiliar ist wieder an die Ursprungsorte zurückzustellen.
Ohne schriftliche Bestätigung ist die Nutzung des Boots- und / oder SUP-Materials untersagt.
Schäden oder Beschädigungen während der Nutzungsdauer sind bei den Fachwart:innen Gästebetreuung eigenständig anzugeigen. Der Nutzende haftet für alle entstandenen Schäden. Beim Verlassen ist das Gelände wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Der angefallene Müll inkl. aller Speise- und Getränkereste ist vom Nutzenden mitzunehmen und zu entsorgen. Eine Müllentsorgung in den Abfallbehältern/Mülltonnen der Kanuabteilung ist nicht gestattet. Sind die genutzten Bereiche nicht ordnungsgemäß gereinigt, trägt der Vertragshaltende die Kosten einer professionellen Gebäude- und Geländereinigung.
Bei ordnungsgemäßer und mangelfreier Übergabe am Folgetag vor 11 Uhr wird kein zusätzlicher Nutzungstag berechnet.
Nutzung Boote/SUPs der RSV-Kanuabteilung
Benutzung nur in Begleitung und Anleitung von Vereinsmitgliedern gestattet.
Schäden oder Beschädigungen während der Nutzungsdauer sind bei den Fachwart:innen Boote/SUPs eigenständig anzuzeigen. Der Nutzende haftet für alle entstandenen Schäden.
Das Material ist nach der Benutzung in den dafür vorgesehenen, in den Listen definierten Boots- bzw. Paddelständen einzulagern. Boote/SUPs sind nach der Benutzung innen und außen mit Schwamm und klarem Wasser zu reinigen. Vereinspaddel sind durch einen blauen Klebestreifen markiert.
Beim Verlassen ist sind die Bootsgänge und das Gelände wieder ordnungsgemäß zu verschließen.



